1. Wer braucht Hilfe und gilt als Pflegebedürftig?

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung nicht mehr ohne Unterstützung selbstständig leben und sich alleine versorgen können

(u.a. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, sowie hauswirtschaftliche Versorgung), dann gelten Sie als pflegebedürftig. Dieser Hilfebedarf muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monate bestehen

2. Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?

Nach der Antragsstellung bei der zuständigen Pflegekasse besucht ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes (MDK) den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und

begutachtet seinen Hilfebedarf. Dabei werden folgende Bereiche miteinbezogen: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, sowie hauswirtschaftliche Versorgung.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie kostenlos bei allen Formalitäten wie z.B. Antragsstellung, Ausfüllen von notwendigen Formularen sowie evtl. Schriftverkehr mit den Behörden.

3. Wie werden die Pflegeleistungen bezahlt?

Wenn Sie in einen Pflegegrad I, II, III, IV oder  V eingestuft werden, werden die Kosten seitens der Pflegekasse (nach SGB XI) übernommen. 

Das Einkommen bzw. die Vermögensverhältnisse von Ihnen oder Ihren Angehörigen werden dabei nicht berücksichtigt.

Sollten Sie keine bzw. nicht ausreichende Pflegeeinstufung erhalten, werden die Kosten in Rahmen der Hilfe zur Pflege (nach SGB XII) übernommen.

4. Zusätzliche Leistungen

Für unseren Patienten organisieren wir zusätzlich die Versorgung mit notwendigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln sowie allen Hilfsmitteln, 

u. a. Inkontinenzmaterialien, Gehhilfen, Rollstühle, Rollatoren, Bandagen, Orthesen, orthopädischen Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfen, 

Bade- und Toilettenhilfen. Außerdem organisieren wir professionelle kosmetischen Behandlungen, sowie Fuß- und Handpflege.

Wichtige Informationen

Bürozeiten

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr  – 16:00 Uhr

Kostenübernahme

Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen, Pflegekassen und Bezirksämtern.

24 h Erreichbarkeit unter 030/700 800 85

Kontakt

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